Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Peter Beeger Energy
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Dienstleistungen zwischen Peter Beeger Energy (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Beratung, Analyse und Unterstützung beim Einkauf von Energie (Strom, Gas) sowie der Optimierung von Bezugskonditionen.
2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B).
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsumfang und Vertragscharakter
1. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen, je nach Vereinbarung, die Analyse von Verbrauchsdaten, die Aufbereitung von Ausschreibungsunterlagen, das Einholen und Vergleichen von Lieferangeboten sowie die Beratung bei der Auswahl passender Beschaffungsmodelle (z. B. Festpreis-, Tranchen- oder Spotmarktmodelle).
2. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, handelt es sich bei den Verträgen um Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte, sorgfältige Durchführung der Beratungs- und Unterstützungshandlungen, nicht jedoch das Erreichen eines bestimmten monetären Gesamterfolgs oder den Abschluss eines Energieliefervertrags zu einem bestimmten Zielpreis.
3. Der Auftragnehmer ist kein Energielieferant. Der Abschluss von Energielieferverträgen erfolgt stets direkt zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Energieversorgungsunternehmen (EVU).
§ 3 Vollmachten und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer bei Bedarf eine gesonderte, schriftliche Vertretungsvollmacht zur Einholung von Verbrauchs- und Lastgangdaten bei Netzbetreibern sowie zur Anforderung von Angeboten bei Energieversorgern.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Unterlagen (z. B. bisherige Lieferverträge, Abrechnungen, Lastgangdaten, Vollmachten) rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
3. Der Auftraggeber trifft die finale Entscheidung über den Zuschlag und die Unterzeichnung von Energielieferverträgen eigenverantwortlich und unterzeichnet Verträge fristgerecht innerhalb der Gültigkeitsdauer der Versorgerangebote.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung richtet sich nach den im Einzelvertrag oder Angebot getroffenen Vereinbarungen (z. B. Festpreis, Stundenhonorar oder erfolgsabhängiges Honorar).
2. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 5 Haftung und Risikohinweise
1. Haftungsumfang: Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
2. Unvorhersehbarkeit des Energiemarkts: Der Energiemarkt unterliegt ständigen Schwankungen und externen Einflüssen (z. B. Börsenpreise an der EEX, politische Rahmenbedingungen). Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass ein gewählter Ausschreibungszeitpunkt, eine Tranchierungsstrategie oder ein Lieferzeitraum den im Nachhinein absolut günstigsten Marktpreis erzielt.
3. Gesetzliche Abgaben und Netzentgelte: Die Entwicklung von staatlich veranlassten Preiskomponenten, gesetzlichen Umlagen, Steuern und Netzentgelten liegt außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers. Garantien oder verbindliche Zusagen über deren künftige Höhe oder Entwicklung werden ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Fehlerhafte Daten: Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die auf unvollständigen oder fehlerhaften Daten beruhen, die vom Auftraggeber oder Dritten (z. B. Netzbetreibern) zur Verfügung gestellt wurden.
§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz
1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen (insbesondere Verbrauchsdaten, Vertragskonditionen und Preise) zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln.
2. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte
1. Alle vom Auftragnehmer erstellten Analysen, Ausschreibungskonzepte, Marktvergleiche und Dokumente bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
2. Der Auftraggeber erhält an diesen Unterlagen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte (außer an involvierte Energieversorger zum Zwecke der Angebotserstellung) ist ohne ausdrückliche Zustimmung unzulässig.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (Salvatorische Klausel).
